Bürgerinformationen




Stromausfall - Feuerwehrgerätehäuser sind Anlaufstellen vor Ort

Stromausfall
Der Stromausfall am Neujahrstag hat uns nochmals bewusst gemacht, wie abhängig wir in unserem täglichen Handeln von der Energieversorgung sind. Ob Heizung, Licht, Körperpflege und Säuglingsernährung sowie häusliche medizinische Versorgung, Telefon - nichts geht mehr ohne Strom. Bei längeren Ausfällen, wie dies am 01. Januar 2019 in Teilen unserer Verbandsgemeinde Ruwer der Fall war, fallen dann auch Computer und Handys aus. Der erlebte Stromausfall kann Unsicherheiten auslösen und in Notfällen, wie z.B. beim Brandfall oder bei einem Unfall, existenziell werden. Wichtig ist, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger wissen, dass Sie sich in solchen Situationen an die örtliche Feuerwehr wenden können. Hier können Sie eine erste Hilfe bzw. eine Vermittlung der erforderlichen Unterstützung erhalten. Die Feuerwehrgerätehäuser in den betroffenen Gemeinden sind in diesen Ausnahmesituationen personell besetzt. Die Feuerwehr verfügt über die notwendige Ausstattung, wie z. B. Notstrom und Funk, so dass sie auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig ist.

(09.11.2019, Textquelle:Amtsblatt VG Ruwer 02/2019, Bildquelle:TU Chemnitz/Jacob Müller)



Hausnummern können Leben retten

Hausnummer
Im Ernstfall auch deins!
"Du bist in deiner Wohnung gestürzt, konntest gerade noch den Notruf absetzen und wartest nun auf die Feuerwehr und den Rettungsdienst..."
"Du hast nach einem massiven Starkregen Wasser im Keller und wartest nun auf die Feuerwehr, die deinen Keller leer pumpt..."
...doch niemand kommt...
- "Wo bleibt die Feuerwehr?"
- "Warum kommen die nicht?"
- "Wo bleiben die denn?"
Könnte es vielleicht daran liegen, dass Sie oder Ihre Nachbarn keine Hausnummer angebracht haben?
Egal ob Sanitäter, Notarzt, Feuerwehrmann oder Polizist; Einsatzörtlichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig zu finden, sorgt für ordentlich Stress!

Daher unsere Bitte:
→ Hausnummern anbringen!
→ Nicht versteckt, sondern markant plakativ!
→ Freischneiden falls zugewachsen!
→ Nachts ggf. beleuchten!

(09.11.2019, Quelle:Polizei Oberbayern Süd)